Theodor Heuss
Kurzbiografie:
Am 31.1.1884 wurde Theodor Heuss in Brackenheim/Württemberg geboren.
Von 1902 bis 1905 studierte er Nationalökonomie in München.
Anschließend arbeite er bei verschiedenen Zeitschriften bis 1936, als er von den Nazis verboten wurde.
1918 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei (DDP).
Von 1924-1928 und 1930-1933 war Heuss Mitglied des Reichtages. Zunächst für die DDP und von ´30-´33 für die Deutsche Staatspartei (Nachfolgepartei der DDP).
1933 stimmte Heuss, wenn auch widerstrebend, dem Ermächtigungsgesetz zu, dass dem Reichtag und Reichsrat von der Gesetzgebung ausschloss und Hitler den Weg zu Alleinherrschaft ebnete. Noch im selben Jahr wurde Heuss das Reichstagsmandat aberkannt.
Heuss ging wieder zur Zeitung zurück. 1942 wurde es deutschen Zeitungen verboten etwas von Heuss abzudrucken.
Nach Kriegsende war er von ´45-´46 der Kultusminister von Baden-Württemberg Er wurde im Dezember 1948 zum ersten Vorsitzenden der neugegründeten Freien Demokratischen Partei (FDP).
1949 bei den ersten Bundestagswahlen am 14. August wurde Heuss Mitglied des Bundestages.
Am 12.9.1949 wurde Theodor Heuss von der Bundesversammlung zum ersten deutschen Bundespräsidenten gewählt.
Nach 10 Jahren Amtszeit (länger darf ein Bundespräsident laut Grundgesetz nicht im Amt sein) trat Heinrich Lübke.
Im Oktober 1959 wurde Heuss mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. Am 12.12.1963 starb Theodor Heuss in Stuttgart und am 17.12. mit einem Staatsbegräbnis auf dem Stuttgarter Waldfriedhof beigesetzt.
weitere Informationen zur Person(externe Quelle)
politische Leistungen:
Nach dem missglücktem Versuch der Einführung einer neue Nationalhymne 1952, erklärte Heuss das Deutschlandlied zur Nationalhymne, unter der Bedingung, dass lediglich die dritte Strophe gesungen werden darf.
1954 wurde Heuss ohne Gegenkandidaten von der Bundesversammlung auf weitere 5 Jahre zum Bundespräsidenten gewählt.
In den folgenden Jahren war Heuss zu Besuch in Griechenland, in der Türkei, in Rom und im Vatikan, in Kanada und USA und in England.
1959 Endete die zweite Amtszeit Heuss. In seiner zehnjährigen Amtszeit hatte Heuss der Institution des Bundespräsidenten durch Würde, Persönlichkeit und Geist ein weit über die formalen Rechte des Amtes hinausgehendes Gewicht gegebenen und dazu beigetragen Vorurteile in der Weltöffentlichkeit gegen die Deutschen abzubauen. Die Anerkennung für sein Wirken war so groß, dass überlegt wurde das Grundgesetz zu ändern um für Heuss eine 3. Amtszeit zu ermöglichen. Heuss lehnte dies jedoch von sich aus ab.
Im Herbst 1959 trat Heinrich Lübke die Nachfolge von Theodor Heuss an.
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