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Dieser darf für Schülerinnen und Schüler nicht älter als eine Woche, für sonstige Personen nicht älter als drei Tage sein. An unserer Schule werden daher einmal pro Woche (jeweils in den Hasen- bzw. Igelgruppen) Selbsttests im Rahmen des Präsenzunterrichts durchgeführt. Dazu ist eine neue Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten notwendig, welche hier nochmal zum Download bereitsteht.
Die Testpflicht wird auch durch Vorlage eines von offizieller Stelle (Arztpraxis, Testzentrum, Apotheke, …) unterschriebenen negativen Testergebnisses erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs im Blog des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus: FAQ: Tests | SMK-Blog (sachsen.de)
Schulleitung