Testpflicht an weiterführenden Schulen im Freistaat

15.03.2021 |

Nach aktuellem Kenntnisstand gilt ab Mittwoch, 17. März 2021, eine Testpflicht an weiterführenden Schulen im Freistaat Sachsen. Der Zutritt zum Schulgebäude ist für alle Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen sowie sonstigen Personen nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich.

Dieser darf für Schülerinnen und Schüler nicht älter als eine Woche, für sonstige Personen nicht älter als drei Tage sein. An unserer Schule werden daher einmal pro Woche (jeweils in den Hasen- bzw. Igelgruppen) Selbsttests im Rahmen des Präsenzunterrichts durchgeführt. Dazu ist eine neue Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten notwendig, welche hier nochmal zum Download bereitsteht.

 

Die Testpflicht wird auch durch Vorlage eines von offizieller Stelle (Arztpraxis, Testzentrum, Apotheke, …) unterschriebenen negativen Testergebnisses erfüllt.

 

Wichtiger Download

Einwilligungserklärung

 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs im Blog des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus: FAQ: Tests | SMK-Blog (sachsen.de)

 

Schulleitung