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Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021 gilt ab Freitag, den 5. November 2021, die Vorwarnstufe.
Für unsere Schule bedeutet dies, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer weiterhin auch im Unterricht den Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die von mir zum Schulstart letzte Woche ausgegebene Mitteilung über den Wegfall des MNS ist somit hinfällig.
Mit freundlichen Grüßen
C. Drehn (Schulleiterin)
Rochlitz, 05.11.2021